Bundesgericht: Öffentliche Hand muss sämtliche Restkosten übernehmen
Kürzliches Bundesgerichtsurteil bestätigt die umfassende Zahlungspflicht der Restfinanzierer
Kantone und Gemeinden müssen auch dann für die Restkosten aufkommen, wenn diese ihre eigenen festgesetzten Höchstansätze übersteigen. Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesgerichts, der Artikel der NZZ geht noch etwas mehr in die Tiefe.
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