«Ausserordentliche» Lage wird zur «besonderen»

Die Verantwortung bei der Corona-Bekämpfung liegt bei den Kantonen und den Privatpersonen

Der Bundesrat hebt per Montag, 22. Juni die ausserordentliche Lage auf. In der nun herrschenden besonderen Lage liegt die Hauptverantwortung für den Umgang mit COVID-19 bei den Kantonen.

So schützen wir uns. (BAG)

Ebenfalls setzt der Bundesrat auf Eigenverantwortung in der Bevölkerung. Die bekannten Hygienemassnahmen – gemäss dem seit Kurzem blauen Plakat – sollen nach wie vor eingehalten werden, zusätzliche Vorsichtsmassnahmen wie das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Verkehr werden empfohlen. Die mittlerweile 3. Version der Verordnung zu den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus des Bundesamts für Gesundheit finden Sie unter diesem Link.

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