Betreutes Wohnen steht vor wichtigen Weichenstellung

CURAVIVA Schweiz und Partnerverbände unterstützen die Motion "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen"

Neben der ambulanten Pflege und Unterstützung zu Hause und der stationären Pflege und Betreuung im Alterspflegfehiem wird das «betreute Wohnen» als dritte, integrierte Wohnform für Menschen im Alter oder mit Behinderung immer bedeutender. Der Begriff «Betreutes Wohnen» ist aber bis anhin ungenügend definiert.

Fehlende gesetzliche Regelungenundgrosse regionale Unterschiede im Angebotsumfang erschweren die Diskussion zur optimalen Ausgestaltung. Unklarheiten bestehen auch in Bezug auf die Finanzierung. Die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» (18.3716) will diesen Missstand beseitigen und die Finanzierung von Betreutem Wohnen auch über Ergänzungsleistungen regeln.

Auf der Webseite von CURAVIVA Schweiz finden Sie die entsprechende Medienmitteilung von CVCH, senesuisse, Spitexverband und ProSenectute.

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