COVID-19: Experten-Kommission für die BS-Langzeitpflege

In Zusammenarbeit verschiedenster Bereiche des Gesundheitswesens unterstützt eine Kommission aus Expertinnen und Experten die baselstädtischen Langzeitpflege in der Corona-Krise. Sie spricht nicht nur medizinische und epidemiologische Empfehlungen aus, sondern äussert sich auch zu rechtlichen, pflegerischen, ethischen und spirituellen Fragen.

Basel-Stadt verfügt seit Anfang September über eine Experten-Kommission für den Umgang mit COVID-19. Die Kommission, die auf Initiative von CURAVIVA Basel-Stadt (dem Verband der Al-terspflegeheime) und der Medizinischen Gesellschaft Basel (dem Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte) geschaffen wurde, unterstützt sämtliche Bereiche der Langzeitpflege.

Die Idee einer unabhängigen Kommission zur Beratung bei medizinischen und ethischen Grund-satzfragen stiess in Fachkreisen auf breite Unterstützung. Neben Vertretungen aus den beiden Verbänden engagieren sich Persönlichkeiten der beiden Basler Geriatriespitäler Adullam und Felix Platter, des Universitätsspitals, des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt und der GGG Voluntas in der Kommission. Somit sind sämtliche Themenbereiche abgedeckt, die im Zusammenhang mit einer erneuten COVID-19-Ansteckung in den Alterspflegeheimen stehen, beziehungsweise mit der Verhinderung einer solchen.

Die Kommission steht Alterspflegeheimen, Hausärztinnen und Hausärzten, Geriatriespitälern, dem Gesundheitsdepartement, aber auch Spitex-Institutionen und Organisationen im Altersbereich zur Verfügung, nicht jedoch Privatpersonen. Sie beurteilt Fragen, bei denen es um medizinische As-pekte oder die Güterabwägung im Zusammenhang mit Selbstbestimmung und Lebensqualität geht. Das Gremium formuliert Empfehlungen; es ersetzt weder das Hausrecht der einzelnen Betriebe noch die Weisungsbefugnis des Gesundheitsdepartements.

Die Schaffung dieser interprofessionellen Experten-Kommission hat pionierhaften Charakter. Im Umgang mit der Corona-Pandemie, die vor allem betagte, multimorbide Menschen gefährdet, müssen gerade in den Institutionen der stationären Langzeitpflege neue Wege gegangen werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, alle Aspekte – medizinische, epidemiologische, pflegerische wie auch juristische, ethische und spirituelle – zu berücksichtigen, um das Leben im Alterspflegeheim für die Bewohnerinnen und Bewohner und alle Engagierten so gut wie möglich zu gestalten.

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