Neue Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod

Die neuen SAMW-Richtlinen enthalten differenzierte Kriterien, die den Gesundheitsfachpersonen ethische Sicherheit geben in den herausfordernden Situationen im Umgang mit Sterben und Tod.

Die Richtlinien könne auf der Webseite der SAMW bestellt oder direkt heruntergeladen werden.

Die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Patientinnen und Patienten, die mit dem eigenen Sterben konfrontiert sind, ist eine zentrale Aufgabe der Medizin, die hohen Respekt und grosse ethische Verantwortung verlangt. In den neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften «Umgang mit Sterben und Tod» stehen die Betreuung in der Sterbephase, das Gespräch mit Patientinnen und Patienten, bei denen eine tödlich verlaufende Erkrankung diagnostiziert wurde, und der Umgang mit Sterbewünschen im Fokus.

Als nennenswerte Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinien wird der Wunsch nach Suizidhilfe bei Patientinnen und Patienten behandelt, deren Todeseintritt noch nicht absehbar ist. Gemäss den neuen Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden sein. Dieser Wunsch des Patienten, in der unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung in Betracht zu ziehen oder nicht.

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