Umsetzung Pflegeinitiative

Bund empfiehlt Umsetzung in zwei Etappen  

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Die Vorschläge für eine Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung werden rasch und ohne erneute Vernehmlassung wiederaufgenom-men. Diese Elemente waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative enthalten. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, den bestehenden Gesetzesentwurf wiederaufzunehmen und eine Botschaft auszuarbeiten. Auf eine Vernehmlassung wird verzichtet, da der Inhalt des Gegenvorschlags bereits eine Vernehmlassung durchlaufen hat. Das Parlament soll rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.

Die Umsetzung nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung benötigen dagegen mehr Zeit. Diese Themen liegen heute hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Finanzierer und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, gemeinsam mit dem SECO, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und dem Bundesamt für Justiz BJ die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zu klären.

[Text: VAKA]

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